AGB

§ 1 Geltungsbereich

I. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit „DREHGUT“, Inhaber: Arne Rocksien.
II. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen in anderen Geschäftsbedingungen gelten nicht.
III. Der Kunde erkennt spätestens mit der Entgegennahme von Lieferungen und/oder Teillieferungen die ausschließliche Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.
IV. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit „DREHGUT“.
V. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung von der vereinbarten Schriftform.

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt

I. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Auftrags durch „DREHGUT“ oder durch eine Leistung „DREHGUT`s“ zustande.
II. „DREHGUT“ kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn Umstände eintreten, die „DREHGUT“ hindern, die vereinbarte Leistung zu erbringen und „DREHGUT“ diese Umstände nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten hat. Das ist etwa der Fall, wenn unzumutbare Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfälle vorliegen.
III. Sagt der Kunde kurzfristig eine geplante Produktion ab, kann „DREHGUT“ ein pauschales Ausfall-Honorar in Höhe von einem Drittel des konkreten Produktionskosten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen. Kommt es zu einer durch den Kunden veranlassten Verschiebung der Produktion, sind ein Viertel der Projektkosten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Kurzfristig ist eine Absage, wenn sie fünf Werktage vor Beginn der Produktion erfolgt.

§ 3 Leistungsumfang

I. Der Umfang folgt dem Angebot durch „DREHGUT“. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. II. Zusatz- und Fremdleistungen wie etwa Reise- oder Übersetzungskosten werden, sofern und soweit keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, separat vergütet. Bei Reisen werden die Kosten für einen Flug oder eine Bahnfahrt in der 2. Klasse erstattet. Die Fahrkosten werden mit 0,35 Euro/km und Mietwagen für eine „obere Mittelklasse“ erstattet. III. Sofern und soweit der Kunde keine konkreten Vorgaben – etwa bei dem Konzept, dem Design und/oder Technik - macht, ist „DREHGUT“ in der Umsetzung seiner Leistung frei. IV. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistung Änderungen, die über das Angebot hinausgehen, so hat er die hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen. Maßstab ist der anteilige Mehraufwand, der „DREHGUT“ tatsächlich entsteht. V. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann „DREHGUT“ eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Als angemessen gilt eine Vergütung in Höhe von zehn Prozent der Kosten eines Drehtages pro Tag der Verzögerung. „DREHGUT“ bleibt es vorbehalten, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend zu machen. VI. Unterschiedliche technische Systeme können zu einer abweichenden Wahrnehmung dargestellter Farben führen. Nimmt der Kunde eine Leistung ab, können insofern bestehende Einwendungen nicht mehr erhoben werden. VII. DREHGUT ist zu Teilleistungen – auch durch Dritte - berechtigt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

I. Erstellt „DREHGUT“ ein Konzept, ist der Kunde verpflichtet, dieses Konzept unverzüglich nach Vorlage zu prüfen und freizugeben. Auch alle weiteren Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen und „DREHGUT“ die Freigabe zu erklären. Die Freigabe gilt als erteilt, sofern und soweit der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen, eine inhaltliche Stellung nimmt. II. „DREHGUT“ erteilt keine rechtliche Beratung. Der Kunde hat die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen alleine zu verantworten. III. „DREHGUT“ veranlasst selbst keine externe rechtliche Prüfung. Auf Wunsch des Kunden erfolgt eine Prüfung in seinem Namen und seinem Auftrag sowie auf seine Rechnung. IV. Der Kunde stellt „DREHGUT“ alle notwendigen Unterlagen - etwa die einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen – zur Verfügung. Der Kunde informiert „DREHGUT „über alle erforderlichen Vorgänge und Umstände. „DREHGUT“ überprüft grundsätzlich nicht, ob die zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte geeignet sind, den von dem Kunden verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung trägt ausschließlich der Kunde. Nur bei offenkundigen Fehlern weist „DREHGUT“ auf die Mangelhaftigkeit des Inhalts hin. V. Der Kunden informiert „DREHGUT“ unverzüglich, sofern ihm Umstände bekannt werden, welche die vertragsgemäße Erfüllung der Produktion in Frage stellen können. VI. Wird „DREHGUT“ wegen der Vertragsausführung von Dritten in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, „DREHGUT“ von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Kunde wird „DREHGUT“ die Kosten einer rechtlichen Verteidigung erstatten.

§ 5 Leistungszeit

I. Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern „DREHGUT“ diese schriftlich zugesagt hat. II. „DREHGUT“ kann die Lieferzeit nur einhalten, wenn der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie der Kunden alle beizubringenden Zahlungen und/oder Sicherheiten erbracht und der Kunde alle sonstigen Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sollte nicht alle der vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sein. III. Bei Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit angemessen. IV. Bei Lieferverzögerungen auf Grund von Umständen, die „DREHGUT“ nicht zu vertreten hat (etwa: höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse), verlängern die Lieferzeit angemessen. V. Kommt „DREHGUT“ mit einer Leistung in Verzug kommen, so ist der Kunde verpflichtet, „DREHGUT“ eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu gewähren. Die Nachfristsetzung bedarf der Schriftform. Erst nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist ist der Kunde berechtigt, die ihm von Gesetzes wegen zustehenden Rechte wahrzunehmen.

§ 6 Abnahme

I. „DREHGUT“ stellt seine digitalen Leistungen dem Kunden wahlweise auf dessen Server oder einer Cloud zur Verfügung. II. DREHGUT“ informiert den Kunden über die Freigabe. Der Kunde hat dann innerhalb von zehn Tagen die Leistung abzunehmen und „DREHGUT“ die Abnahme zu bestätigen. Die Bestätigung bedarf der Textform. III. Die Abnahme gilt als erteilt, sofern der Kunde die Leistung nutzt oder binnen zehn Tagen nach Einstellung der digitalen Leistung der Kunde keine erheblichen Mängel in schriftlicher Form gegenüber „DREHGUT“ geltend gemacht hat. IV. Gerät der Kunden in Verzug der Annahme, kann „DREHGUT“, die vereinbarte Vergütung verlangen, als wäre eine wirksame Abnahme erfolgt.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

I. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. II. Der Rechnungsbetrag ist zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. III. „DREHGUT“ behält sich das Eigentum und etwaige zu übertragende Rechte an den erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor. IV. „DREHGUT“ kann erbrachte Teillieferungen in Rechnung zu stellen. V. Wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, werden alle Forderungen „DREHGUTS“ in vollem Umfange fällig.

§ 8. Zahlungsverzug

I. Bei Zahlungsverzug kann „DREHGUT“ seine weiteren Leistungen einstellen oder Sicherheit verlangen. II. „DREHGUT“ kann für jede Mahnung eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 verlangen. III. Im Zahlungsverzug steht „DREHGUT“ ein erhöhter Verzugszins in Höhe von zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu.

§ 9 Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

I. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung nur geltend machen, wenn diese Recht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. II. Eine Abtretung von Rechten an Dritte ohne die Einwilligung DREHGUTS wird ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

I. „DREHGUT“ haftet für ausdrückliche Garantien oder die Erfüllung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen. Die Haftung wird im Übrigen und insbesondere wegen fahrlässigen Verhaltens ausgeschlossen. II. Der Höhe nach wird die Haftung „DREHGUTS“ auf den Ersatz des vertragstypischen voraussehbaren Schadens begrenzt. III. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens sowie für Ansprüche auf Grund von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung.

§ 11 Verjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 12 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe

I. Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschl. zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und bleiben im Eigentum von „DREHGUT“. II. Mit der Herausgabe an den Kunden ist keine Rechteübertragung verbunden. III. Etwaige Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. IV. „DREHGUT“ wird die erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien nur ein Jahr aufbewahren und danach ohne eine weitere Information an den Kunden vernichten.

§ 13 Nutzungsrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe

I. Sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte liegen bei „DREHGUT“. II. Der Kunde darf keine Kopien in Gänze oder Teilweise von Leistungen selber oder durch Dritte erstellen lassen. Eine öffentliche Aufführung, der Verleih und die Vermietung bedürfen der Einwilligung „DREHGUT`s“ III. „DREHGUT“ auf seine Leistungen in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen und werben. „DREHGUT“ darf etwa in einem „Showreel“ werben.

§ 14 Gewährleistungsanspruch

I. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung – zu erheben. Der Kunde hat die gerügte Leistung zu Prüfzwecken zu überlassen. II. Die Rüge nicht offensichtlicher Mängel muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. III. Subjektiver Beurteilung – etwa Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede - begründen keinen Gewährleistungsanspruch. IV. „DREHGUT“ kann nachbessern oder einen Ersatz liefern. Hierfür steht „DREHGUT“ eine angemessene Frist zur Verfügung. V. Nimmt der Kunden selbst Nachbesserungsarbeiten vor – etwa: Änderungen am Script oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials – erlischt das Gewährleistungsrecht.

§ 15 Geheimhaltung und Datenschutz

I. Der Kunde wird vertrauliche Informationen geheim halten und nur für die Durchführung der Zusammenarbeit und den damit verfolgten Zweck verwenden. II. „Vertrauliche Informationen“ sind alle dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen wie Druckunterlagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Filmmaterial, Bilder, Videos, Speichermedien, interaktive Produkte und/oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material. III. DREHGUT gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in Deutschland, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz.

§ 16 Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

I. Erfüllungsort für alle Verträge und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von DREHGUT in Lübeck. II. Für die auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.