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    Kameramann von DREHGUT bespricht sich vor dem Dreh mit einem Mann, der ein Blatt in der Hand hält und ein Ansteckmikrofon trägt

    Einverständniserklärung für Videoaufnahmen: Was ins Muster gehört

    Kurz gesagt: Sind Mitarbeitende in deinem Firmenfilm erkennbar zu sehen, brauchst du für die Veröffentlichung ihre Einwilligung. Das verlangt das Kunsturhebergesetz, und auch die Datenschutzaufsicht in Niedersachsen rät im Zweifel dazu. Im Arbeitsverhältnis muss die Einwilligung freiwillig sein und schriftlich oder elektronisch erfolgen, nachdem du über Zweck und Widerrufsrecht aufgeklärt hast. Ins Muster gehören deshalb der konkrete Film, Zweck und Kanäle, die Speicherdauer, die Freiwilligkeit und der Widerruf.

    Wir bei DREHGUT sind eine Filmproduktion aus Lübeck und drehen Imagefilme, Recruitingfilme und andere Firmenfilme. Sobald eigene Leute vor die Kamera sollen, geht es um ein Muster für die Einverständniserklärung für Videoaufnahmen. Viele Vorlagen im Netz sind Formulare zum Ausfüllen, die nicht erklären, warum ein Punkt drinsteht. Hier erklären wir, was in eine Einwilligung für einen Firmenfilm gehört und was gilt, wenn jemand später nicht mehr zu sehen sein will. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen fragst du am besten eine Anwältin oder einen Anwalt.

    Wann du für Videoaufnahmen eine Einwilligung brauchst

    Du brauchst sie, sobald eine Person im veröffentlichten Film erkennbar ist. § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) sagt: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Dahinter steht das Recht am eigenen Bild. Das Bundesverfassungsgericht beschrieb es 1999 als Recht, bei der Anfertigung und Verwendung von Fotos oder Aufzeichnungen der eigenen Person mitzuentscheiden.

    Das Recht am eigenen Bild gilt auch für Video. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2014 über das Werbevideo einer Firma, in dem ein Monteur zu sehen war. Die Veröffentlichung eines Videos im Internet fällt danach unter § 22 KUG, und schon zwei Sekunden in einem Gruppenbild reichen, wenn man die Person erkennt. Wer nur von hinten oder in einer Seitenansicht zu sehen ist, die ihn nicht erkennbar macht, ist nicht betroffen.

    Darfst du als Arbeitgeber deine Mitarbeitenden also für einen Firmenfilm filmen? Ja, wenn sie für diesen Film eingewilligt haben. Um Videoüberwachung am Arbeitsplatz geht es hier nicht, das ist ein eigenes Thema.

    Wann es ohne Einwilligung geht

    § 23 KUG nennt Ausnahmen, etwa Personen, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, und Bilder von Versammlungen. Im Firmenfilm hilft das selten. Beiwerk ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nur, wer bei Gelegenheit ins Bild gerät, während der Ort das Thema ist. Das Gericht nennt als Beispiel einen Werksangehörigen zwischen Containern und Gabelstaplern auf dem Betriebsgelände. Wer im Interview spricht oder an der Maschine seine Arbeit zeigt, ist dagegen selbst das Thema.

    § 22 KUG oder DSGVO: was für den Firmenfilm gilt

    Für die Einwilligung führen beide Wege zum selben Ergebnis, auch wenn offen ist, ob beim Recht am eigenen Bild DSGVO oder KUG gilt. Bei Form und Widerruf unterscheiden sie sich, dazu mehr in der Tabelle und im Abschnitt zum Widerruf. Die Datenschutzaufsicht in Niedersachsen hält das KUG seit Mai 2018 nur noch bei journalistischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder literarischen Zwecken für anwendbar. Ein Firmenfilm fiele danach unter die DSGVO. Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 noch nach dem KUG entschieden, also vor der DSGVO. Die Behörde in Niedersachsen schreibt aber auch: Wofür es früher eine Einwilligung brauchte, braucht es sie auch unter der DSGVO.

    Für Beschäftigte regelt § 26 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Einwilligung genauer. Sie muss freiwillig sein, und dabei zählt die Abhängigkeit im Arbeitsverhältnis; was das praktisch heißt, steht weiter unten. Lass dir die Einwilligung schriftlich oder elektronisch geben, eine andere Form genügt nur bei besonderen Umständen. Elektronisch heißt laut Kurzpapier Nr. 20 der Datenschutzkonferenz: Nach § 26 BDSG reicht eine einfache E-Mail. Außerdem klärst du die Person in Textform über den Zweck und ihr Widerrufsrecht auf.

    Was in die Einverständniserklärung gehört

    Die Einverständniserklärung ist das Schriftstück, in dem die Einwilligung steht. Eine gute Einverständniserklärung beschreibt so genau, wofür sie gilt, dass die Person weiß, worauf sie sich einlässt. Die DSGVO verlangt in Artikel 4 eine Einwilligung „für den bestimmten Fall“ und „in informierter Weise“. Ein fertiges Muster einer Behörde für Filmaufnahmen von Beschäftigten haben wir nicht gefunden. Die Bausteine ergeben sich aber aus DSGVO, BDSG und dem Kurzpapier der Datenschutzkonferenz:

    BausteinWas drinstehtGrundlage
    VerantwortlicherName und Kontaktdaten des Unternehmens, das den Film veröffentlichtArt. 13 Abs. 1 DSGVO
    Der konkrete FilmThema des Films, Drehtag, Aufnahmen in Bild und TonArt. 4 Nr. 11 DSGVO
    Zweck und KanäleWebsite, Social Media, Messe, Stellenanzeige, jeweils einzelnArt. 13 Abs. 1 DSGVO, Erwägungsgrund 32
    Speicherdauerwie lange die Aufnahmen gespeichert werden oder woran sich das bemisstArt. 13 Abs. 2 DSGVO
    Freiwilligkeitdass ein Nein keine Nachteile im Arbeitsverhältnis hat§ 26 Abs. 2 BDSG, Erwägungsgrund 42
    Widerrufdass und wie man widerrufen kann, was danach mit dem Film passiertArt. 7 Abs. 3 DSGVO, § 26 Abs. 2 BDSG
    Form und NachweisUnterschrift mit Datum; das Bundesarbeitsgericht verlangte 2014 nach dem KUG für die Einwilligung von Beschäftigten die Schriftform, nach § 26 BDSG genügt auch eine Zustimmung per E-Mail; Ablage§ 26 Abs. 2 BDSG, Art. 7 Abs. 1 DSGVO, Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2014

    Mach den Widerruf so einfach wie die Zusage, das verlangt Artikel 7 der DSGVO. Und heb jede unterschriebene Erklärung auf: Wer sich auf eine Einwilligung stützt, muss sie nachweisen können.

    Gilt die Einwilligung für Website und Social Media zugleich?

    Sicher ist das nur, wenn beide Kanäle in der Erklärung stehen. Dient der Film mehreren Zwecken, soll laut Erwägungsgrund 32 der DSGVO für alle diese Zwecke eingewilligt werden. Für Mitarbeitende macht es einen Unterschied, ob der Film nur auf der Karriereseite läuft oder auch auf Social Media, am Messestand oder in einer Stellenanzeige. Eine Erklärung, die nur allgemein von Werbung spricht, schafft später eher Unsicherheit, wenn der Film an einer Stelle auftaucht, an die beim Unterschreiben niemand gedacht hat.

    Schneidest du aus einem Drehtag mehrere Fassungen, schreib alle geplanten Kanäle von Anfang an hinein. Wie aus einem Dreh mehrere Formate entstehen, zeigen wir im Beitrag zum Content Recycling.

    Wann du die Einwilligung einholst und wie sie freiwillig bleibt

    Hol die Einwilligung vor dem Drehtag ein. Nach dem Bundesarbeitsgericht muss die Einwilligung im Sinne des KUG vor der Veröffentlichung vorliegen. Für die Freiwilligkeit zählt nach § 26 BDSG aber ausdrücklich, unter welchen Umständen jemand unterschreibt. Ein Formular, das am Set zwischen Kamera und Licht herumgeht, bringt Menschen in eine Lage, in der ein Nein schwerfällt. Gib die Erklärung deshalb mit etwas Vorlauf heraus, zusammen mit den Informationen, worum es im Film geht und wo er laufen soll. Sie gehört zur Vorbereitung wie Drehort und Drehplan; wo diese Schritte liegen, beschreibt unser Beitrag zum Ablauf einer Firmenvideo-Produktion.

    Im Arbeitsverhältnis ist Freiwilligkeit eine heikle Sache. Wer für dich arbeitet, sagt nicht immer offen Nein, wenn die Geschäftsführung fragt. Die Datenschutzaufsicht in Bremen geht bei Fotos von Beschäftigten auf der Firmenwebsite grundsätzlich davon aus, dass die Einwilligung nicht freiwillig ist, und will das im Einzelfall geklärt sehen. Ausgeschlossen ist eine Einwilligung damit nicht, und wie du fragst, zählt dabei mit. Freiwillig ist eine Einwilligung laut Erwägungsgrund 42 der DSGVO nur, wenn jemand sie ohne Nachteile verweigern oder zurückziehen kann. Frag deshalb einzeln statt vor versammelter Mannschaft und lass ein Nein ohne Nachfrage stehen.

    Wie Mitarbeitende vor der Kamera natürlich wirken, steht in unserem Beitrag über Mitarbeitende vor der Kamera. Fühlt sich in deinem Team kaum jemand wohl, zeig lieber Hände, Abläufe und Orte oder setz auf Profis statt eigener Leute. Ein Film ohne Gesichter wirkt dann oft ehrlicher als einer mit Menschen, die sich sichtlich unwohl fühlen.

    Widerruf und Ausscheiden: was mit dem fertigen Film passiert

    Wie leicht jemand die Einwilligung zurücknehmen kann, hängt davon ab, welches Recht gilt. Denk außerdem schon bei der Planung an den Tag, an dem jemand das Unternehmen verlässt, denn irgendwann geht in jedem Team jemand.

    Können Mitarbeitende ihre Einwilligung widerrufen?

    Nach Artikel 7 Absatz 3 der DSGVO kann jede Person ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Was bis dahin auf ihrer Grundlage geschah, bleibt rechtmäßig. Das Bundesarbeitsgericht hat für das KUG 2014 anders entschieden: Eine einmal erteilte Einwilligung lasse sich nicht generell jederzeit widerrufen, nötig sei eine Abwägung im Einzelfall. Welche der beiden Sichten für deinen Film gilt, ist offen. Plane deshalb so, als könne ein Widerruf jederzeit kommen.

    Was gilt, wenn jemand das Unternehmen verlässt?

    Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet die Einwilligung nicht automatisch. So entschied das Bundesarbeitsgericht 2014, jedenfalls für einen Film, der nur zur Illustration dient und nicht auf die Person selbst Bezug nimmt. Wer ausgeschieden ist, brauchte danach für den Widerruf einen plausiblen Grund. Als Grund kommt etwa in Frage, dass nicht weiter mit der eigenen Person für das alte Unternehmen geworben werden soll. Das setzt aber voraus, dass der Film mit der Person oder ihrer Funktion im Unternehmen wirbt.

    Ein ausgedachtes Beispiel zeigt, worauf es ankommt. Angenommen, eine Schichtleiterin stellt im Recruitingfilm ihr Team vor und wechselt ein Jahr später den Arbeitgeber. Sie bittet darum, nicht mehr im Film zu sein. Der erste Gedanke ist oft, den ganzen Film offline zu nehmen. Betrifft der Wunsch aber nur ihre Szenen, genügt es meist, genau diese zu ersetzen. Weil der Film mit ihr als Person und in ihrer Funktion wirbt, hätte ihr Wunsch auch nach dem Urteil von 2014 Gewicht. Wer beim Dreh vorgesorgt hat, tauscht ihre Szenen gegen andere Aufnahmen und lässt den Film weiterlaufen. Plane dafür austauschbare Szenen ein: eine zweite Person für dieselbe Aufgabe, Aufnahmen von Händen und Abläufen oder eine Stimme aus dem Off.

    Was droht, wenn das Recht am eigenen Bild verletzt wird

    Wer ohne Einwilligung veröffentlicht, riskiert Unterlassung, Schadenersatz und im Extremfall eine Strafe. § 33 des Kunsturhebergesetzes von 1907 droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an, verfolgt wird die Tat nur auf Antrag. Nach Artikel 82 der DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Schadenersatz für materielle und immaterielle Schäden. Artikel 83 der DSGVO von 2016 erlaubt Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder bis 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist, auch bei Verstößen gegen die Bedingungen der Einwilligung. Auch der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht begann mit der Forderung, das Video nicht weiter zu zeigen.

    Häufige Fragen

    Können minderjährige Auszubildende selbst einwilligen?

    Auch Auszubildende sind Beschäftigte im Sinne von § 26 BDSG, für sie gelten also dieselben Regeln. Ob minderjährige Auszubildende allein einwilligen können, hängt im Datenschutzrecht laut Datenschutzkonferenz von ihrer Einsichtsfähigkeit ab, eine feste Altersgrenze nennt sie dafür nicht. Weil offen ist, welches Recht für deinen Film gilt, holst du dir in diesem Fall am besten rechtlichen Rat.

    Wie lange gilt eine Einverständniserklärung für Videoaufnahmen?

    Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Die DSGVO verlangt aber, dass du angibst, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden, oder nach welchen Kriterien sich das bemisst. Schreib deshalb hinein, wie lange der Film laufen soll oder woran sich das bemisst.

    Brauche ich eine neue Einwilligung, wenn der Film später neu geschnitten wird?

    Wenn der neue Schnitt einem Zweck dient, der nicht in der Erklärung steht, ja: Die Einwilligung gilt für den bestimmten Fall, den du beschrieben hast. Kommt nur ein neuer Kanal dazu, fragst du am sichersten ebenfalls neu.

    Brauchen auch Kundinnen und Gäste im Film eine Einwilligung?

    Ja, wenn sie erkennbar zu sehen sind und keine Ausnahme aus § 23 KUG greift. Die Sonderregeln aus § 26 BDSG gelten nur für Beschäftigte, nachweisen musst du die Einwilligung aber auch hier.

    Fazit: Die Einwilligung gehört zur Vorbereitung

    Eine Einverständniserklärung für Videoaufnahmen ist kein Zettel für den Drehtag. Sie nennt den konkreten Film, Zweck und Kanäle, die Speicherdauer, die Freiwilligkeit und den Widerruf, und sie liegt unterschrieben vor, bevor die Kamera läuft. Wer austauschbare Szenen einplant, bleibt entspannt, wenn jemand später geht. Planst du einen Recruitingfilm oder einen anderen Film mit deinem Team, melde dich über unsere Kontaktseite für ein unverbindliches Erstgespräch.