Kurz gesagt: Für die Musik in deinem Imagefilm brauchst du zuerst die Erlaubnis der Rechteinhaber: Urheber, Musikverlag und bei fertigen Aufnahmen das Label. Die GEMA vergibt diese Erlaubnis nur in Ausnahmefällen. Sie kommt dazu, wenn der Film öffentlich läuft, etwa auf deiner Website. Ein bekanntes Lied lohnt sich aus unserer Sicht fast nie. Eher bietet sich ein Titel aus einer Musikbibliothek an, dessen Lizenz jeden Einsatzort nennt.
Die Musikfrage wird bei Firmenfilmen fast immer zu spät gestellt. Erst steht der Schnitt, dann sucht jemand ein Lied, das gut klingt. Ob der Film damit auf der Website, auf LinkedIn und auf dem Messestand laufen darf, fragt am Ende niemand. Für uns ist die Musik zuerst eine Rechtefrage und erst dann eine Geschmacksfrage. Wir sind DREHGUT, eine Filmproduktion aus Lübeck, keine Kanzlei, und dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wo wir Regeln nennen, stützen wir uns auf die Hilfe- und Tarifseiten der GEMA, ihr Merkblatt zu GEMA-freier Musik und auf das Urheberrechtsgesetz. Der Beitrag zeigt dir, welche Fragen du stellen musst und wem.
Welche Rechte du für die Musik brauchst
Die Musik bei der GEMA anmelden und fertig: So läuft es beim Imagefilm nicht. Zuerst brauchst du die Zustimmung derer, denen die Musik gehört. Die GEMA kommt erst dazu, wenn dein Film veröffentlicht wird.
Die Zustimmung hat zwei Ebenen. Die erste ist das Werk, also Komposition und Text. Wer ein Musikstück mit Bildern verbindet, braucht dafür das Herstellungsrecht, auch Synchronisationsrecht oder Filmherstellungsrecht genannt. Auf der Seite Lizenz für Musik in Videos beschreibt die GEMA, dass es in den meisten Fällen von den Urheberinnen und Urhebern und den Musikverlagen kommt.
Die zweite Ebene ist die Aufnahme. Nimmst du eine fertige Aufnahme, brauchst du zusätzlich das Leistungsschutzrecht. So heißen die Rechte der Menschen, die das Stück eingespielt haben, und des Tonträgerherstellers, also des Labels. Das Leistungsschutzrecht bekommst du in der Regel vom Label. Erst wenn beide Ebenen geklärt sind, darfst du ein Lied in deinem Video verwenden, ohne das Urheberrecht zu verletzen.
Die GEMA selbst ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie vertritt Komponisten, Textdichterinnen und Verlage und verlangt Geld, wenn deren Musik genutzt wird. Zeigst du deinen Imagefilm auf einer Messe, auf deiner Website oder im Intranet, erwirbst du bei ihr zusätzlich die Aufführungsrechte. Das betrifft Musik aus dem Repertoire der GEMA, also die Werke, die sie vertritt.
Bei Werbung, etwa bei Werbespots, ist die Lage besonders klar. Die Erlaubnis, Musik in einem Werbefilm zu nutzen, bekommst du ausschließlich bei den Rechteinhabern. Ob dein Imagefilm schon als Werbung zählt, ändert für dich wenig: Auch bei anderen Filmen vergeben die Rechteinhaber das Herstellungsrecht in der Regel selbst. Eine Anmeldung bei der GEMA allein reicht also nicht.
Darfst du einen bekannten Song im Imagefilm verwenden?
Einen bekannten Song darfst du im Imagefilm verwenden, aber der Weg dorthin ist aufwendig. Er hat drei Schritte: erst die schriftliche Einwilligung von Urhebern und Musikverlag, dann die Zustimmung des Labels für die Originalaufnahme, zuletzt bei der GEMA die Rechte für die Veröffentlichung. Urheber und Musikverlag eines Lieds findest du über die Repertoiresuche der GEMA.
Die Klärung der Rechte kann nach Angaben der GEMA mehrere Wochen oder Monate dauern, je nach Musikwerk. Den Preis bestimmen in der Regel die Rechteinhaber selbst, vor allem nach der Bekanntheit von Lied und Künstler. Für ein Angebot will ein Musikverlag unter anderem wissen, wie lange, in welchen Ländern und auf welchen Kanälen dein Film laufen soll.
Unsere Einschätzung: Dein Lieblingslied aus dem Radio ist für einen Unternehmensfilm fast nie die richtige Wahl. Zeit und Geld stehen selten im Verhältnis zu dem, was das Lied dem Film bringt.
Auch ein kurzer Ausschnitt hilft dir nicht weiter. Eine Höchstlänge, bis zu der Musik frei wäre, gibt es laut GEMA nicht.
Lizenzfreie und gemafreie Musik: Was die Begriffe bedeuten
Lizenzfreie Musik darfst du nicht einfach in dein Video legen, denn der Begriff führt in die Irre. Gemeint ist in der Regel Musik, die du nach einer einmaligen Lizenzgebühr verwenden darfst. Rechtefrei ist geschützte Musik nie, die Bedingungen stehen in der Lizenz.
Gemafreie Musik ist Musik von Urhebern, die keiner Verwertungsgesellschaft angehören. Für die Wiedergabe brauchst du dann keine GEMA-Lizenz, weil die Urheber sich selbst um ihre Rechte kümmern. So erklärt es das Merkblatt der GEMA zu GEMA-freier Musik. Kostenlos ist die Musik damit nicht automatisch, denn die Urheber dürfen für die Nutzung Geld verlangen. Das Merkblatt nennt außerdem einen Unterschied zwischen gemafrei und „Royalty Free“, dem englischen Wort für lizenzfrei: Titel, die als „Royalty Free“ verkauft werden, können von Mitgliedern einer Verwertungsgesellschaft stammen. Dann brauchst du trotzdem die Lizenz der Verwertungsgesellschaft, wenn der Film öffentlich läuft.
| Begriff | Was er bedeutet | Was er nicht bedeutet |
|---|---|---|
| Lizenzfrei | Meist einmal zahlen, dann nach den Regeln der Lizenz nutzen | Regelfrei oder ohne Lizenz |
| Gemafrei | Die Urheber gehören keiner Verwertungsgesellschaft an | Kostenlos |
| Gemeinfrei | Der Schutz des Werks ist erloschen | Dass jede Aufnahme des Werks frei ist |
| Kostenlos | Die Lizenz kostet kein Geld | Ohne Bedingungen |
Gemeinfrei wird ein Werk nach § 64 des Urheberrechtsgesetzes 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, bei einem Lied, dessen Text und Musik füreinander geschrieben wurden, nach § 65 erst 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden von Komponist und Textdichter. Eine bestehende Aufnahme davon kann trotzdem geschützt sein, neuere Bearbeitungen auch.
Lizenzfreie Musik für Videos gibt es auch kostenlos, aber nicht automatisch ohne Auflagen. Ein Beispiel sind Titel unter einer Creative-Commons-Lizenz, also einer Standardlizenz, mit der Urheber ihre Werke zur Nutzung freigeben. Die Fassung Namensnennung 4.0 erlaubt auch die kommerzielle Nutzung, verlangt aber, dass du Urheber und Lizenz angibst. Die Fassung „Nicht kommerziell“ schließt kommerzielle Zwecke aus.
Woher du Musik für dein Video bekommst und wie du die Lizenz liest
Hintergrundmusik für ein Firmenvideo bekommst du auf drei Wegen: aus einer Musikbibliothek, von jemandem, der eigens für deinen Film komponiert, oder als lizenziertes bekanntes Lied. Der kürzeste Weg ist aus unserer Sicht die Musikbibliothek, also ein Anbieter fertiger Filmmusik. Die Lizenz kaufst du dort direkt auf seiner Website, je Titel oder als Abo.
Was du damit darfst, steht in der Lizenz. Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich Lizenzen ausfallen. Eine Empfehlung sind sie nicht. Bei Epidemic Sound hängt es vom Abo ab, ob Anzeigenkampagnen erlaubt sind. Bei audiohub gilt die Standard License für ein einzelnes Projekt des Lizenznehmers. Auch gekaufte Musik darfst du also nur dann für bezahlte Werbung nutzen, wenn die Lizenz das einschließt.
Lies deshalb vor dem Kauf diese Punkte nach:
- Ist die gewerbliche Nutzung erlaubt?
- Ist bezahlte Werbung eingeschlossen?
- Welche Kanäle, Länder und Zeiträume nennt die Lizenz?
- Auf wen lautet die Lizenz, und gilt sie für ein Projekt oder für mehrere?
- Musst du den Urheber oder die Quelle nennen?
- Ist der Titel bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldet?
Buchst du nur einen Kameramann, sind Musik und Lizenzen meist nicht enthalten, wie unser Vergleich Kameramann buchen oder Filmproduktion zeigt. Frag also in jedem Fall nach, wer die Musik besorgt.
Website, YouTube, Anzeige, Messe: Der Einsatzort entscheidet
Welche Rechte du brauchst, hängt davon ab, wo dein Film läuft.
| Einsatzort | Bekanntes Lied: Zustimmung der Rechteinhaber | Bekanntes Lied: GEMA | Titel aus einer Musikbibliothek |
|---|---|---|---|
| Eigene Website, Intranet | Nötig | Aufführungsrechte bei der GEMA erwerben | Lizenz muss Websites nennen |
| YouTube, Instagram, Facebook, TikTok | Nötig | Gebühren rechnet die GEMA mit der Plattform ab | Lizenz muss die Plattformen nennen |
| Bezahlte Anzeige, Werbespot | Nötig, die GEMA vergibt sie nicht | Je nach Ort, an dem die Anzeige läuft | Lizenz muss Werbung einschließen |
| Messe, Veranstaltung | Nötig | Aufführungsrechte bei der GEMA erwerben | Lizenz muss Vorführungen einschließen |
Mit Facebook, YouTube, Instagram und TikTok hat die GEMA pauschale Lizenzverträge geschlossen und rechnet ihre Gebühren für ein Video dort nach eigenen Angaben mit der Plattform ab. Das Herstellungsrecht ist darin aber nur für private Nutzer enthalten. Als Unternehmen klärst du es weiterhin selbst mit den Rechteinhabern, bei Originalaufnahmen dazu das Leistungsschutzrecht. Auch die Musikbibliothek, die Instagram selbst anbietet, hilft einem Unternehmen nicht. Laut GEMA darfst du sie gewerblich nicht nutzen. LinkedIn führen diese Hilfeseiten nicht auf, frag dazu im Zweifel bei der GEMA nach.
Angenommen, ein Handwerksbetrieb lässt einen Imagefilm für seine Website drehen. Die Musik stammt aus einer Bibliothek, und die gewählte Lizenz erlaubt Website und soziale Netzwerke, aber keine Anzeigen. Ein halbes Jahr später soll ein Ausschnitt als bezahlte Anzeige laufen. Der Film ist derselbe, die Nutzung ist neu. Jetzt braucht der Betrieb eine größere Lizenz oder eine andere Musik, und für die muss jemand den fertigen Film umbauen.
Planst du mehrere Formate aus einem Drehtag, gehört deshalb jeder Kanal in die Lizenz.
Wer die Lizenz hält und welchen Nachweis du brauchst
Die Lizenz hält, wer in ihr als Lizenznehmer steht, und das kann die Filmproduktion sein oder dein Unternehmen. Frag danach, bevor ein Titel in den Schnitt kommt. Wir raten dir zu drei Fragen:
- Wo soll der Film überall laufen?
- Wer kauft die Lizenz, und auf wessen Namen läuft sie?
- Wo liegt der Nachweis, wenn in zwei Jahren eine Plattform nachfragt?
Als Nachweis hebst du den Lizenztext und die Rechnung auf, am besten im selben Ordner wie den Film. Bei gemafreier Musik zählt das besonders. Wer bei einer Veranstaltung behauptet, keine Musik aus dem Repertoire der GEMA gespielt zu haben, muss das nach ihrem Merkblatt selbst beweisen.
In den Film kommt die Musik bei uns in der Nachbearbeitung, der vierten Phase einer Produktion. Die drei Fragen klärst du trotzdem vorher. Die Einsatzorte hältst du am besten schon im Briefing für deinen Unternehmensfilm fest. Schneidest du einen kurzen Clip selbst, stellen sich dieselben Fragen. Du musst sie dann nur allein beantworten.
Häufige Fragen
Ein Video mit Musik meldest du bei der GEMA an, wenn die Musik zu ihrem Repertoire gehört und der Film auf deiner Website, im Intranet oder auf einer Messe läuft. Für Imagefilme und Produktvideos führt die GEMA einen Tarif für audiovisuelle Produktionen. Läuft der Film nur auf einer Plattform, entfällt diese Anmeldung, wenn der Vertrag der Plattform mit der GEMA auch gewerblich hochgeladene Filme abdeckt.
Einen einheitlichen Betrag für Hintergrundmusik im Video gibt es bei den GEMA-Gebühren nicht, der Preis hängt vom Tarif und vom Umfang der Nutzung ab. Für Videos mit Musik, die du in geringem Umfang auf deiner eigenen Website anbietest, gibt es einen Tarif für Onlinenutzungen in geringem Umfang. Dort zahlst du Pauschalen, die sich nach der Zahl der Abrufe richten, und den Betrag berechnest du im Onlineportal der GEMA. Was die Rechteinhaber für das Herstellungsrecht verlangen, kommt getrennt dazu.
Nutzt du Musik ohne Lizenz im Video, drohen dir eine Abmahnung, Anwaltskosten und Schadensersatz. Nach der Hilfe der GEMA zu Videoplattformen musst du außerdem offenlegen, in welchem Umfang du die Musik genutzt hast. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann die Plattform dein Konto sperren. Den Schadensersatz regelt § 97 des Urheberrechtsgesetzes. Er kann sich nach dem Betrag richten, den die Erlaubnis gekostet hätte. Bei gewerblicher Nutzung kann diese nachträgliche Lizenzgebühr laut GEMA sehr hoch sein.
Zu einem Imagefilm passt aus unserer Sicht die Musik, die seine Geschichte trägt und sich nicht vor die Bilder drängt. Ebenso wichtig ist, dass ihre Lizenz jeden Ort abdeckt, an dem der Film laufen soll.
Fazit: Schreib zuerst auf, wo der Film laufen soll
Schreib vor dem nächsten Gespräch über deinen Film auf, wo er laufen soll: Website, soziale Netzwerke, bezahlte Anzeigen, Messe. Mit dieser Liste liest du jedes Angebot für einen Film genauer, auch unseres. Planst du gerade einen Film über dein Unternehmen, dann sieh dir an, wie wir Imagefilme produzieren, und schreib uns für ein unverbindliches Erstgespräch.